Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Benutzung der paysafecard

15.11.2007

Hier finden Sie die AGBs auf Deutsch im PDF-Format.

1. Anwendungsbereich
Die von paysafecard.com Schweiz GmbH mit den Nominalen CHF 25.00, 75.00 und 150.00 (nachfolgend „Nennwerte“) herausgegebene und von dieser selbst bzw. über Vertriebspartner verkaufte paysafecard ist ein vorausbezahltes, einfaches und sicheres elektronisches Zahlungsmittel in Form eines an Terminals ausdruckbaren Tickets oder einer (physischen) Karte (nachfolgend einheitlich "paysafecard") für den Electronic-Commerce.

Die paysafecard enthält eine Identifikationsnummer, die bei der Karte durch einen Sichtschutz abgedeckt ist und freigerubbelt werden muss, und lautet auf einen bestimmten Nennwert. Mittels der paysafecard kann der jeweilige Inhaber Waren oder Dienstleistungen, die von Unternehmen im Internet angeboten werden und deren Bezahlung mit paysafecard aufgrund vertraglicher Vereinbarungen mit der paysafecard.com Schweiz GmbH oder deren Konzerngesellschaften akzeptiert wird (nachfolgend „Akzeptanzpartner“), bis zum Nennwert bezahlen.

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) regeln das Vertragsverhältnis zwischen der paysafecard.com Schweiz GmbH und den Inhabern der paysafecard.

2. Transaktionen, Einrichtung Passwort, Legitimation des Inhabers
Der Inhaber der paysafecard kann mit dieser die von Akzeptanzpartnern im Internet angebotenen Waren und Dienstleistungen bis zur Höhe des Wertes der paysafecard bezahlen. Jeder einzelne Bezahlvorgang stellt eine „Transaktion“ dar.

Der Inhaber hat unmittelbar nach dem Erwerb der paysafecard vor der ersten Transaktion auf der Website unter www.paysafecard.com ein Passwort einzurichten.

Der Inhaber wird gegen ein Vergessen des Passwortes dadurch geschützt, dass er bei Beantragung des Passwortes zugleich Daten angibt, die später – sollte er sein Passwort vergessen haben – in einem Frage/Antwort-Verfahren durch das Transaktionssystem abgefragt werden. Nach korrekter Beantwortung der Frage kann der Inhaber ein neues Passwort eingeben.

Der Inhaber ist berechtigt, im Rahmen des Wertes der paysafecard diese beliebig oft zum Zwecke des Bezuges von Waren oder Dienstleistungen zu verwenden, solange die paysafecard ein Guthaben aufweist. Die aufeinanderfolgende Verwendung von bis zu 10 paysafecards für dieselbe Transaktion ist zulässig.

Der Inhaber legitimiert sich im Rahmen einer jeden Transaktion durch die Eingabe der Identifikationsnummer.

Durch Eingabe der Identifikationsnummer erteilt der Inhaber die unwiderrufliche Ermächtigung zum Abzug des Entgeltes für die Ware / Dienstleistung vom seiner paysafecard zugeordneten Guthaben.

3. Nutzung
Um das gewünschte Produkt mit paysafecard bezahlen zu können, wählt der Inhaber die auf der Website des Akzeptanzpartners erscheinende Zahlungsvariante „paysafecard“, gibt die Identifikationsnummer seiner paysafecard ein und bestätigt seine Eingabe durch Betätigung des „Jetzt Bezahlen“-Button („Online-Bestätigung“).

Mit der Online-Bestätigung lösen die Inhaber den Zahlungsvorgang aus und anerkennen die ausgewiesene Forderung des Akzeptanzpartners. Ausgelöste Zahlungsvorgänge können nicht rückgängig gemacht oder suspendiert werden.

Der Kaufbetrag wird den Inhabern vom Guthaben der verwendeten paysafecard abgezogen und dem Akzeptanzpartner gutgeschrieben.

Der Inhaber der paysafecard ermächtigt hiermit die paysafecard.com Schweiz GmbH, die im Zuge der Abwicklung einer Transaktion, z.B. zur Prüfung der Gültigkeit der Karte und der Höhe des Guthabens, erforderlichen Daten mit den Akzeptanzstellen auszutauschen. Die paysafecard.com Schweiz GmbH stellt sicher, dass darüber hinaus – soweit nicht gesetzlich zwingend erforderlich – kein Datenaustausch der vom Inhaber der paysafecard übermittelten Daten an Dritte stattfindet.

4.Geldwert und Rückerstattung
Der Geldwert entspricht dem auf dem paysafecard aufgedruckten Wert in CHF. Aufgebrauchte paysafecards können nicht mit neuen Geldwerten aufgeladen werden. Beim Erwerb mehrerer paysafecards darf der Gesamtwert der erworbenen paysafecards maximal CHF 1.500.00 pro Verkaufsvorgang betragen.

Waren und Dienstleistungen können mittels der paysafecard bei den Akzeptanzpartnern auch in Fremdwährungen bezogen werden. Die Umrechnung in CHF erfolgt diesfalls zum tagesaktuellen Wechselkurs zuzüglich Umrechnungskosten und Auslandsüberweisungsspesen.

Eine vorzeitige Rückgabe noch nicht aufgebrauchter, gültiger paysafecards unter Rückzahlung des noch vorhandenen Geldwerts ist ausgeschlossen.

5. Herstellungsdatum und Verwaltungsgebühr Das Herstellungsdatum ist auf den paysafecards aufgedruckt.

Wird das der paysafecard zugeordnete Guthaben nicht innerhalb der ersten zwei Jahre nach erstmaliger Benutzung der paysafecard, spätestens jedoch innerhalb der ersten drei Jahre nach Herstellung der paysafecard aufgebraucht, so wird für die paysafecard eine Verwaltungsgebühr von CHF 3.00 pro Monat in Rechnung gestellt.

Der Karteninhaber hat sich beim Kauf der paysafecard nach deren Herstellungsdatum zu erkundigen. Sollte das Herstellungsdatum mehr als ein Jahr zurückliegen oder – bei (physischen) Karten – der Sichtschutz über der Identifikationsnummer teilweise oder ganz entfernt sein, so ist die betreffende paysafecard noch an der Verkaufsstelle beim Vertriebspartner umzutauschen. Spätere Reklamationen werden nicht anerkannt.

6. Verhältnis zu den Akzeptanzpartner
paysafecard.com Schweiz GmbH oder ihre Vertriebspartner tragen keine Verantwortung für die Handlungen und Leistungen der Akzeptanzpartner bzw. für die von diesen angebotenen Waren und Dienstleistungen.

Sind die Inhaber der paysafecard mit der Leistung des Akzeptanzpartners nicht zufrieden, haben sie sich direkt an diesen zu wenden. Vertragspartner für die erworbenen Waren oder Dienstleistungen ist einzig der Akzeptanzpartner.

Eine Rückerstattung des Kaufpreises der erworbenen Waren und Dienstleistungen durch paysafecard.com Schweiz GmbH oder eine Unterbrechung des Zahlungsvorgangs mittels paysafecard ist ausgeschlossen. Die Inhaber der paysafecard haben sich für eine Rückerstattung des Kaufpreises direkt an den Akzeptanzpartner zu wenden.

7. Verhältnis zu den Vertriebspartnern
Die von der paysafecard.com Schweiz GmbH unabhängigen Vertriebspartner veräussern die paysafecards ausschliesslich zu den in diesen AGB enthaltenen Bestimmungen an die Erwerber. Sie sind nicht befähigt und berechtigt, von diesen AGB abweichende Zusagen zu machen. Die paysafecard.com Schweiz GmbH haftet nicht für Handlungen der Vertriebspartner.

Um die Risiken des Erwerbs gefälschter paysafecards zu vermeiden, dürfen diese nur bei auf der Website der paysafecard.com Schweiz GmbH unter www.paysafecard.com aufgelisteten Vertriebspartnern erworben werden.

8. Verlust und unberechtigte Benutzung der paysafecard
Die Inhaber tragen das Risiko des Verlustes der paysafecards sowie das Risiko einer unberechtigten Verwendung ihres paysafecards durch Drittpersonen.

Stellt der Karteninhaber den Diebstahl der paysafecard oder eine missbräuchliche Verwendung der paysafecard fest, so hat er die Servicestelle der paysafecard.com Schweiz hiervon unverzüglich per E-Mail (info@paysafecard.com) zu unterrichten, um das der betreffenden paysafecard zugeordnete (restliche) Guthaben sperren zu lassen. Zur Sperrung ist die Bekanntgabe der Identifikationsnummer und des Passwortes erforderlich.

Nach erfolgter Mitteilung des Diebstahls wird die paysafecard wenn möglich binnen 24 Stunden nach Eingang der Meldung an die Servicestelle, spätestens am nächstfolgenden Werktag gesperrt.

Transaktionen zulasten des der paysafecard zugeordneten Guthabens, die zwischen dem Missbrauch/Diebstahl und dem Zeitpunkt der vollständigen Meldung des Missbrauchs/Diebstahls bei der Servicestelle erfolgen, gehen zu Lasten des Inhabers.

Um eine neue paysafecard zu erhalten, muss der Inhaber der Servicestelle (paysafecard.com Schweiz GmbH, c/o Kellerhals Hess Anwälte, 3011 Bern) den Originalkassenbeleg für den Kauf der (alten) paysafecard sowie – im Falle einer missbräuchlichen Verwendung der paysafecard – das Original der paysafecard und der bei der Polizei eingegangenen Diebstahlanzeige zustellen. Der Inhaber hat der Servicestelle die Differenz zwischen dem (restlichen) Guthaben, das seiner gesperrten paysafecard zugeordnet ist, und dem Nennwert des neu ausgegebenen Guthabens zu bezahlen, sofern keine paysafecard ausgestellt werden kann, deren Nennwert dem vorhandenen (restliche) Guthaben entspricht. Die neue paysafecard hat das gleiche Herstellungsdatum wie das alte.

Für die Bearbeitung berechnet die Servicestelle eine angemessene Bearbeitungsgebühr, welche mindestens CHF 10.00 beträgt.

Der Inhaber der paysafecard hat diese sorgfältig aufzubewahren und vor dem Zugriff nichtberechtigter Dritter zu schützen. Im Falle des Verlustes der paysafecard gibt es keinen Ersatz. Ausserdem hat er dafür zu sorgen, dass nichtberechtigte Dritte keine Kenntnis von der Identifikationsnummer und dem Passwort erlangen. Da die Identifikationsnummer auf der paysafecard aufgedruckt und daher auch für Nichtberechtigte ersichtlich ist, hat der Inhaber der paysafecard diese getrennt vom Passwort aufzubewahren. Denn durch die Kenntnis der Identifikationsnummer und des Passwortes ist es jeder Person möglich, Waren und Dienstleistungen im Internet zu Lasten des der paysafecard zugeordneten Guthabens zu bezahlen.

Die Inhaber der paysafecard nehmen zur Kenntnis, dass paysafecard.com Schweiz GmbH nicht überprüfen kann, ob der jeweilige Nutzer auch tatsächlich zur Nutzung der betreffenden paysafecard berechtigt ist. Es werden sämtliche Zahlungsvorgänge ausgeführt, welche durch Eingabe der richtigen und gültigen Identifikationsnummer und des Passwortes ausgelöst worden sind.

Bestehen begründete Anzeichen für eine unautorisierte oder missbräuchliche Nutzung der paysafecard oder des paysafecard-Systems, kann paysafecard.com Schweiz GmbH den Zugang zum System ohne vorgängige Ankündigung vorübergehend unterbrechen, bis die Sicherheit des Systems wieder garantiert werden kann.

9. Haftung
paysafecard.com Schweiz GmbH haftet gegenüber den berechtigten Benutzern der paysafecard ausschliesslich für Schäden, die durch ihr eigenes Verhalten oder durch ein Verhalten, welches ihr zuzurechnen ist, vorsätzlich oder grobfahrlässig entstanden sind. Sie haftet dabei weder für Folgeschäden, entgangenen Gewinn und Datenverluste noch für Schäden infolge rechts- oder vertragswidriger Nutzung ihrer Dienstleistungen.

paysafecard.com Schweiz GmbH übernimmt keinerlei Haftung oder Gewährleistung für die mittels paysafecard bezahlten Dienstleistungen oder Waren und für den Zugang zum Internet und/oder zum Mobile Commerce.

paysafecard.com Schweiz GmbH übernimmt keine Garantie für die ständige Verfügbarkeit des paysafecard-Systems, die Verfügbarkeit der Systeme des Akzeptanzpartners und für die vertragswidrige Ablehnung der paysafecard als Bezahlmittel durch die Akzeptanzpartner. paysafecard.com Schweiz GmbH kann das paysafecard-System für Wartungs- und Unterhaltszwecke vorübergehend unterbrechen.

paysafecard.com Schweiz GmbH trifft keine Haftung, wenn das Erbringen ihrer Leistung aufgrund höherer Gewalt zeitweise unmöglich wird. Als höhere Gewalt gelten namentlich Naturereignisse von besonderer Intensität (Lawinen, Überschwemmungen usw.), kriegerische Ereignisse, Terrorismus, Streik, unvorhergesehene behördliche Restriktionen, Stromausfall, Virenbefall usw.

Die Inhaber der paysafecard haften für alle Schäden, die durch vertragswidriges Verhalten ihrerseits entstanden sind.

10. Vertragsänderung
paysafecard.com Schweiz GmbH behält sich vor, die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit anzupassen. Der Benutzer der paysafecard anerkennen mit der Online-Bestätigung des Zahlungsvorgangs (Transaktion, vgl. Ziffer 2) auch die Gültigkeit der jeweils geltenden, unter www.paysafecard.com abrufbaren AGB.

11. Übertragung von Rechten und Pflichten
Die paysafecard kann ohne vorgängige Zustimmung von paysafecard.com Schweiz GmbH an Dritte übertragen werden.

paysafecard.com Schweiz GmbH kann die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag ohne vorgängige Zustimmung der Inhaber der paysafecard an eine andere Gesellschaft übertragen.

12. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Punkte dieser AGB oder eine nachträgliche Änderung oder Ergänzung unwirksam, ungültig oder undurchsetzbar sein oder werden, berührt dies nicht die Wirksamkeit, Gültigkeit und Durchsetzbarkeit aller übrigen Bestimmungen dieser AGB.

13. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Der Vertrag untersteht schweizerischem Obligationenrecht. Gerichtsstand ist Bern. Zwingende Gerichtsstände sind vorbehalten.