Allgemeine Geschäftsbedingungen für Nutzer von paysafecards

Hier finden Sie die AGBs auf Deutsch und auf Englisch im PDF-Format.

Allgemeine Geschäftsbedingungen („AGB") für Karteninhaber
Stand September 2004

1. Allgemeines

Die Commerzbank AG („Bank") ist Herausgeberin der „paysafecards" („Karten"). Die Zustelladresse der Bank ist Kaiserplatz, D-60261 Frankfurt am Main.
Die d.paysafecard.com GmbH („Gesellschaft" oder „Servicestelle") führt für die Bank als Erfüllungsgehilfe Dienstleistungen bei der Begebung und Abrechnung der Karten in den Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums - außer in der Republik Österreich - aus und ist in Vertretung der Bank primärer Ansprechpartner der Karteninhaber. Die Zustelladresse der Gesellschaft ist Fritz-Vomfelde-Strasse 34, D-40547 Düsseldorf.

2. Kauf der Karte

2.1 Kaufpreis / PIN

Die Karten werden von den Vertriebspartnern in allen ihren derzeitigen und zukünftigen Geschäftsstellen vertrieben, wobei die Ausgabe der Karten ausschließlich gegen Zahlung des auf der Karte angegebenen Nominalwerts („Kartenwert") erfolgen darf.
Jede Karte ist zum Zeitpunkt des Erwerbs bereits aktiviert („freigeschaltet") und mit einer PIN versehen. Jede PIN besteht aus einer Zahlenkombination, die beim Erwerb der Karte beim Vertriebspartner entweder noch verdeckt sein und durch den Erwerber der Karte durch Entfernung der Abdeckung sichtbar gemacht werden muss oder in Form eines Ausdrucks in der Geschäftsstelle des Vertriebspart-ners oder über das Internet bereits für den Erwerber sichtbar ist.

2.2 Geltungsbereich / Einbeziehung der AGB

Für sämtliche Verträge, einschließlich deren Anbahnung und Abwicklung zwischen Karteninhabern und der Bank oder deren Erfüllungs-gehilfen gelten diese von der Bank herausgegebenen AGB. Beim Erwerb der Karte wird der Erwerber auf die am Verkaufsschalter beim Vertriebspartner ausgehängten AGB hingewiesen und ihm auf diese Weise die Möglichkeit der Kenntnisnahme verschafft. Auf Wunsch des Erwerbers wird diesem ein Exemplar der AGB ausge-händigt. Mit dem Erwerb der Karte erklärt sich der Erwerber der Karte mit dem Inhalt dieser AGB einverstanden.
Die Bestimmungen dieser AGB gelten auch für alle weiteren zukünftig vom Karteninhaber erworbenen Karten.
Außerdem können die AGB in ihrer jeweils gültigen Fassung auf der Website der Servicestelle unter www.paysafecard.com eingesehen werden.
Jede mittels der Karte (vgl. Ziff. 3.1) nach Kundmachung einer aktualisierten Fassung der AGB auf der Website der Gesellschaft vorgenommene Transaktion gilt als Genehmigung der geänderten AGB.

3. Verwendung der Karte

3.1 Transaktionsablauf / Einrichtung des Passwortes

Der Karteninhaber kann mittels der Karte von Vertragsunternehmen im Internet angebotene Waren und Dienstleistungen bis zur Höhe des Kartenwertes bezahlen. Jeder einzelne Bezahlvorgang stellt eine „Transaktion" dar.
Der Karteninhaber hat vor der ersten Transaktion auf der Website der Servicestelle unter www.paysafecard.com ein Passwort einzurichten. Der Karteninhaber wird gegen ein Vergessen des Passwortes dadurch geschützt, dass er bei Beantragung des Passwortes zugleich Daten angibt, die später - sollte er sein Passwort vergessen haben - in einem Frage/Antwort-Verfahren durch das Transaktionssystem abgefragt werden. Nach korrekter Beantwortung der Frage kann der Karteninhaber ein neues Passwort eingeben.

Der Karteninhaber ist berechtigt, im Rahmen des Kartenwertes die Karte beliebig oft zum Zwecke des Bezuges von Waren oder Dienstleistungen zu verwenden, solange die Karte ein Guthaben aufweist. Die aufeinanderfolgende Verwendung von bis zu 10 Karten für dieselbe Transaktion ist zulässig.

3.2 Legitimation des Karteninhaber / Ermächtigung zur Überweisung

Der Karteninhaber legitimiert sich im Rahmen einer jeden Transaktion durch die Eingabe der PIN und des Passwortes.
Durch Bekanntgabe der PIN erteilt der Karteninhaber die unwiderrufliche Ermächtigung zum Abzug des Entgeltes für die Ware / Dienstleistung von dem seiner Karte zugeordneten Guthaben.Das der Karte zugeordnete Guthaben wird bei der Abrechnung der Forderung des Vertragsunternehmens aus der Transaktion in EUR belastet, wobei - sollte die Bezahlung gegenüber dem Vertragsunternehmen aus der Transaktion in einer anderen Währung erfolgen - eine entsprechende Umrechnung der Beträge zu einem Kurs zum EUR erfolgt, den der Karteninhaber im Transaktionssystem nachvoll-ziehen kann. Im Umrechnungskurs sind Umrechnungskosten und Auslandsüberweisungsspesen enthalten.

3.3 Funktionsuntüchtigkeit der Karte

Stellt sich die Karte als funktionsuntüchtig heraus, so hat der Karteninhaber die Servicestelle hiervon telefonisch (Tel.:+49 (0) 180 10 10 303) oder per E-Mail (info@paysafecard.com) zu unterrichten.
Nach erfolgter Mitteilung erhält - sofern der Fehler nicht behoben werden kann - der Karteninhaber nach Zusendung der (funktionsun-tüchtigen) Karte an die Servicestelle (Adresse: d.paysafecard.com GmbH, Fritz-Vomfelde-Strasse 34, 40547 Düsseldorf) durch diese eine neue Karte. Dabei hat er - sofern der Karteninhaber bereits Transaktionen mit der Karte durchgeführt und dies zur Verringerung des der Karte zugeordneten Guthabens geführt hat - die Differenz zwischen dem seiner funktionsuntüchtigen Karte zugeordneten (restlichen) Guthaben und dem Nennwert der neu ausgegebenen Karte an die Servicestelle zu bezahlen, sofern über das vorhandene (restliche) Guthaben nicht Karten mit anderen Kartenwerten ausgestellt werden können.

4. Verwaltungsgebühr

Wird das der Karte zugeordnete Guthaben nicht innerhalb der ersten zwei Jahre nach erstmaliger Benutzung der Karte, spätestens jedoch innerhalb der ersten drei Jahre nach Herstellung der Karte aufgebraucht, so wird für die Karte eine Verwal-tungsgebühr von EUR 2,00 pro Monat in Rechnung gestellt.
Der Karteninhaber hat sich beim Kauf der Karte nach dem Herstellungsdatum der Karte, das auf der Karte angegeben ist, zu erkundigen.

5. Währung

Alle Transaktionen des Karteninhabers werden, sofern sie nicht ohnehin in Euro durchgeführt werden, taggleich in Euro zu den handelsüblichen Sortenkursen für die entsprechende Währung umgerechnet, so dass jeder Abzug von dem der Karte zugeordneten Guthaben in Euro erfolgt."

6. Sorgfaltspflichten der Karteninhaber

6.1 Überprüfung des Vertriebspartners

Um die Risiken des Erwerbs gefälschter Karten zu vermeiden, dürfen die Karten nur bei auf der Website der Gesellschaft unter paysafe-card.com/de/de/wo/ aufgelisteten Vertriebspartnern erworben werden.

6.2 Kontrolle des Herstellungsdatums / der (vollständigen) Abdeckung der PIN
Der Erwerber der Karte hat - im Hinblick auf die Verwaltungsgebühr (vgl. Ziff. 4) - das auf der Karte aufgedruckte Herstellungsdatum zu kontrollieren. Außerdem hat sich der Erwerber der Karte davon zu überzeugen, dass die PIN noch nicht durch Entfernung der Abdeckung - auch nicht teilweise - freigelegt („freigerubbelt") wurde. Im Falle eines Ausdrucks der Karte beim Vertriebspartner hat der Erwerber die Vollständigkeit dieses Ausdrucks hinsichtlich der Vollständigkeit und Leserlichkeit des Herstellungsdatums und der PIN zu kontrollieren.
Sollte das Herstellungsdatum mehr als ein Jahr zurückliegen oder die PIN bereits (teilweise) freigerubbelt sein, so ist die Karte noch an der Verkaufsstelle beim Vertriebspartner umzutauschen. Spätere Reklamationen werden nicht anerkannt.

6.3 Aufbewahrung der Karte / Geheimhaltung der PIN und des Passwortes

Der Karteninhaber hat die Karte sorgfältig aufzubewahren und vor dem Zugriff nichtberechtigter Dritter zu schützen. Im Falle des Verlustes der Karte gibt es keinen Ersatz. Außerdem hat er dafür zu sorgen, dass nichtberechtigte Dritte keine Kenntnis von der PIN und dem Passwort erlangen. Da die PIN auf der Karte aufgedruckt und nach Entfernung der Abdeckung auch für nichtberechtigte Dritte ersichtlich ist, hat der Karteninhaber das Passwort getrennt von der Karte / PIN aufzubewahren. Denn durch die Kenntnis der PIN und des Passwortes ist es jeder Person möglich, Waren oder Dienstleistungen im Internet zu Lasten des der Karte zugeordne-ten Guthabens zu bezahlen.

6.4 Mitteilung des Diebstahls / Sperrung der Karte

Stellt der Karteninhaber den Diebstahl der Karte oder eine missbräuchliche Verwendung seiner Karte fest, so hat er die Servicestelle hiervon unverzüglich telefonisch (Tel.:+49 (0) 180 10 10 303) oder per E-Mail (info@paysafecard.com) zu unterrichten, um das der betreffenden Karte zugeordnete (restliche) Guthaben sperren zu lassen. Zur Sperrung ist die Bekanntgabe der PIN und des Passwortes erforderlich.
Nach erfolgter Mitteilung des Diebstahls wird die Karte innerhalb binnen 24 Stunden nach Eingang der Meldung an die Servicestelle (Adresse: d.paysafecard.com GmbH, Fritz-Vomfelde-Strasse 34, 40547 Düsseldorf), spätestens am nächstfolgenden Werktag gesperrt.

Transaktionen zulasten des der Karte zugeordneten Guthabens, die zwischen dem Missbrauch/Diebstahl und dem Zeitpunkt der vollständi-gen Meldung des Missbrauchs/Diebstahls bei der Servicestelle erfolgen, gehen zu Lasten des Karteninhabers.

Der Karteninhaber erhält nach Zusendung des Originalkassenbelegs für den Kauf der (alten) Karte und - im Falle der missbräuchlichen Verwendung der Karte - der gesperrten (alten) Karte sowie des Originals der bei der Polizei eingegangenen Diebstahlsanzeige an die Servicestelle (s.o.) durch diese eine neue Karte. Dabei hat er die Differenz zwischen dem seiner gesperrten Karte zugeordneten (restlichen) Guthaben und dem Nennwert der neu ausgegebenen Karte an die Servicestelle zu bezahlen, sofern über das vorhandene (restliche) Guthaben nicht Karten mit anderen Kartenwerten ausgestellt werden können.
Für die Bearbeitung wird die Servicestelle eine angemessene Bearbeitungsgebühr berechnen.

7. Haftung und Gewährleistung

7.1 Haftung des Karteninhabers / der Bank und der Gesellschaft

Die Bank und die Gesellschaft haften gegenüber den Karteninhabern nur für solche Schäden, die durch eigenes oder ihnen zurechenbares vorsätzliches oder grobfahrlässiges Verhalten verursacht wurden.
Die Karteninhaber haften für alle Schäden, die durch die Nichteinrichtung des Passwortes (vgl. Ziff. 3.1) oder die Nichtbeachtung ihrer Sorgfaltspflichten (vgl. Ziff. 5) entstehen, sofern und soweit der Schaden nicht durch eigenes oder ihnen zurechenbares vorsätzliches oder grobfahrlässiges Verhalten der Bank oder der Gesellschaft verursacht wurde.

Hat der Karteninhaber durch eine Verletzung seiner Sorgfaltspflichten zur Entstehung eines Schadens beigetragen, bestimmt sich nach den Grundsätzen des Mitverschuldens, in welchem Umfang der Karteninhaber und die Bank oder die Gesellschaft den Schaden zu tragen haben.

Die Bank und die Gesellschaft haften nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt, Aufruhr, Kriegs- und Naturereignisse oder durch sonstige von ihnen nicht zu vertretende Vorkommnisse (z.B. Streik, Aussperrung, Verkehrsstörung, Verfügungen von hoher Hand im In- oder Ausland) eintreten.
Die Bank und die Gesellschaft übernehmen keine Garantie für die ständige Verfügbarkeit des Systems „paysafecard", insbesondere für die Verfügbarkeit der Systeme der Vertragsunternehmen oder die vertragswidrige Nichtakzeptanz der Karte durch die Vertragsunternehmen.

7.2 Leistungsstörungen

Im Falle von Leistungsstörungen in der Vertragsbeziehung zwischen Vertragsunternehmen und Karteninhaber stehen dem Karteninhaber keine Ansprüche gegenüber der Bank oder der Gesellschaft zu, sofern diese einen gegebenenfalls dem Karteninhaber entstandenen Schaden nicht vorsätzlich oder grobfahrlässig verursacht haben.
Etwaige Beanstandungen oder Reklamationen des Karteninhabers bezüglich der über das Internet vom Vertragsunternehmen erworbenen Waren und Dienstleistungen („Web-Transaktion") sind vom Karteninhaber unmittelbar und ausschließlich mit dem Vertragsunternehmen zu klären. Auch die Forderung auf eine Rückzahlung des geleisteten Entgelts ist vom Karteninhaber an das Vertragsunternehmen zu richten. Eine Erstattung erfolgt weder durch die Bank noch durch die Gesellschaft.

8. Datenschutz

Die Bank und die Gesellschaft sichern dem Karteninhaber die vertrauliche Behandlung aller von ihm an die Bank oder die Gesellschaft übermittelten und etwaiger von der Bank oder der Gesellschaft weitergeleiteter Daten zu. Diese werden ausschließlich zur Erbringung der Dienstleistungen im Rahmen des Kartengeschäfts verwendet und nicht zu anderen Zwecken an Dritte weitergegeben.
Der Karteninhaber ermächtigt hiermit die Bank und die Gesellschaft oder deren Erfüllungsgehilfen, erforderliche Daten im Zuge eines Zahlungsvorgangs mit den Vertragsunternehmen auszutauschen. Die Bank und die Gesellschaft stellen sicher, dass darüber hinaus - soweit nicht gesetzlich zwingend erforderlich - kein Datenaustausch der vom Karteninhaber übermittelten Daten an Dritte stattfindet.

9. Übertragung des Vertragsverhältnisses

Die Bank ist berechtigt, das durch Ausgabe der Karte an den Karteninhaber zustande gekommene Rechtsverhältnis mit schuldbefreiender Wirkung auf einen Dritten zu übertragen, der über die zur Erfüllung des Vertrages mit dem Karteninhaber erforderlichen öffentlich-rechtlichen Genehmigungen verfügt. In diesem Falle ist der Karteninhaber befugt sich vom Vertrag zu lösen und erhält gegen Mitteilung der PIN und des Passwortes das verbliebene Restguthaben zurückerstattet.